UKW-Sprechfunkzeugnis Binnen – UBI

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Seit Inkrafttreten der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung zum 1.1.2003 ist das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) vorgeschrieben. Es berechtigt ausschließlich zum Bedienen einer UKW-Sprechfunkanlage an Bord eines Schiffes in der Binnenschifffahrt und ist international anerkannt.

Mindestalter ist das vollendete 15. Lebensjahr.

Seefunkzeugnisse, die vor dem 1.1.2003 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit und berechtigen auch weiterhin zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk.

Für Inhaber von Seefunkzeugnissen, die nach dem 1.1.2003 erworben wurden, ist eine Ergänzungsprüfung erforderlich, falls sie auch am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen möchten.

Theorie- und Praxisunterricht
Ca. 12 bis 16 Stunden (4 bis 8 Stunden für UBI-Ergänzung) in kleine Gruppen mit individueller Betreuung in Theorie und Praxis am Funkgerät.
Das Unterrichtsmaterial kann im Kurs erworben werden.
Prüfung
Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
– dem allgemeinen theoretischen Teil (Fragebogen)
– der Aufnahme eines Funkspruchs nach Diktat in deutscher Sprache
– der Praxisprüfung am Funkgerät
Benötigte Unterlagen
Antrag auf Zulassung zur Prüfung (Formblatt der Verbände). Bei uns erhältlich.
Lichtbild/Passbild (Format 3,8 x 4,5 cm, ohne Kopfbedeckung im Halbprofil).
Kopie Personalausweis oder Reisepass.
Informationen zu Kursgebühren und -termine
Kapitän Meyer-Brenkhof Yachtschule
Binnenschifffahrt und Sportbootschule Nürnberger