Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC)
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC) berechtigt ausschließlich zum Bedienen einer Sprechfunkanlage und Funkeinrichtungen des Global Maritime Distress and Safety System (GMDSS) an Bord eines Schiffes im UKW-Bereich und ist international anerkannt.
Mindestalter ist das vollendete 15. Lebensjahr.
Seefunkzeugnisse (mit GMDSS-Zusatzprüfung), die vor dem 01.01.2003 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit und berechtigen auch weiterhin zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk.
Für Inhaber von Seefunkzeugnissen, die nach dem 01.01.2003 erworben wurden, ist eine Ergänzungsprüfung erforderlich, falls sie auch am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen möchten.
Deutsche Skipper brauchen selbst ein Sprechfunkzeugnis. Es reicht nicht aus, dass irgendeine Person an Bord ein Sprechfunkzeugnis besitzt.
Ab 01.10.2011 gilt ein neuer Multiple Choice Fragenkatalog: Zum Bestehen sind 90% richtige Antworten erforderlich – es gibt keine mündliche Nachprüfung mehr. Bisher mussten die Antworten sinngemäß hingeschrieben werden; es sind nur 80% richtige Antworten erforderlich und es gab auch noch eine mündliche Nachprüfung, sollten diese 80% nicht ganz erreicht werden. Die Punktevergabe unterlag dem Ermessen der Prüfer.
Theorie- und Praxisunterricht
Das Unterrichtsmaterial kann im Kurs erworben werden.
Prüfung
– dem allgemeinen theoretischen Teil (Fragebogen)
– der Aufnahme eines Funkspruchs nach Diktat in deutscher Sprache und englischer Sprache mit Übersetzung
– der Praxisprüfung am Funkgerät
Benötigte Unterlagen
Informationen zu Kursgebühren und -termine
Binnenschifffahrt und Sportbootschule Nürnberger