Seenotsignalmittelkunde Fachkundenachweis(FKN) und Sachkundenachweis (SKN)

Für den Kauf und Transport – auch dem Transport an Bord eines Schiffes – von Seenotsignalmitteln der Unterklasse T2 benötigt man den Fachkundenachweis nach Sprengstoffrecht.

Für den Kauf und Transport der Signalpistole Kaliber 4 und der zugehörigen Munition benötigt man eine Sachkundenachweis um die Waffenbesitzkarte mit der Berechtigung zum Waffenbesitz und Munitionserwerb zu beantragen. Die Waffenbesitzkarte erhält man bei der zuständigen Ordnungsbehörde, wenn man einen Sachkundenachweis nach Waffenrecht vorlegen kann und das Eigentum eines Sportbootes nachweisen kann.

Ausnahme bei Charterschiffen: Der Vercharterer darf nach §12 WaffG dem Skipper auch ohne Sachkundenachweis die Signalpistole an Bord für den Zeitraum des Törns überlassen.

Sowohl die Fachkunde, als auch die Sachkunde, wird mittels einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen.

Benötigte Unterlagen
Antrag auf Zulassung zur Prüfung Bei uns erhältlich.
Kopie Sportbootführerschein Binnen (SBF-Binnen) oder See (SBF-See).

Informationen zu Kursgebühren und -termine